Anmeldebedingungen

30-36 Monate mit Abschluss zum HP-Psychotherapie

Anmelde- und Vertragsbedingungen zum Studium
am Institut für Humanistische Psychotherapie | Lammstr. 2 | 71272 Renningen


Ausbildungszeit 30 – 36 Monate

§ 1 Nach Anmeldung und Eingang der Anmeldegebühren ist ein Studienbeginn zum nächsten Unterrichtstermin möglich. Kann das Studium seitens des Instituts für Humanistische Psychotherapie nicht zum angegebenen Unterrichtszyklus stattfinden, z.B. durch mangelnde Teilnehmeranzahl oder aus anderen Gründen, so gilt die Anmeldung bis zum nächsten angebotenen Unterrichtszyklus. Die Anmeldung gilt immer für die volle Ausbildungsdauer.

§ 2 Soweit die Unterrichtszeiten nicht bereits mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt oder am ersten Unterrichtstag schriftlich ausgehändigt worden sind, werden die jeweils folgenden Unterrichtstermine im Kurs besprochen und spätestens am vorangegangenen Kurstag für den jeweils nächsten bekannt gegeben. Sollte unvorhergesehen ein Termin oder Dozent ausfallen und eine Benachrichtigung nicht mehr erfolgen können, so wird der Termin nachgeholt. Auch kurzfristige Änderungen von Unterrichtsterminen, insbesondere Unterrichtszeiten, bleiben dem Institut für Human. Psychotherapie vorbehalten. Zu den reinen Ausbildungszeiten kommen pro Jahr mind. 10 Einzelsitzungen Lehrtherapie und im 2. Jahr mind. 5 Supervisionssitzungen hinzu. Diese werden beim Erbringer dieser Leistungen separat bezahlt und sind somit nicht Bestandteil der Ausbildungsgebühr.

§ 3 In Anlehnung an die Schulferien in Baden-Württemberg findet während der Ferienzeiten und an bundeseinheitlichen Feiertagen kein Unterricht statt.

§ 4 In der übrigen Ausbildungszeit findet in der Regel jeden Monat entweder ein Ausbildungs-Wochenende Samstag / Sonntag oder ein Ausbildungstag Samstag oder Sonntag statt. Teil der Ausbildung ist ein Intensiv-Seminar mit der Dauer von 5 – 8 Tagen. Teil der Ausbildung ist auch mindestens ein klinisches Praktikum zwischen 5 und 14 Tagen in den Bereichen Psychosomatik / Sucht / Psychiatrie.

§ 5 Bei vereinbarter Ratenzahlung und Erteilung eines Lastschriftverfahrens buchen wir die Anzahlung 4 Wochen vor Studienbeginn ab, die folgenden monatlichen Raten werden zum 1. eines jeden Monats im Voraus durch das Institut vom Konto des Vertragspartners abgebucht. Bei einmaliger Zahlung der Studiengebühren erfolgt die Abbuchung 4 Wochen vor Studienbeginn, bei 2maliger Zahlung jeweils zum 01.07. und 01.01. im Voraus. Bei einem Zahlungsverzug (Widerspruch, mangelnde Kontodeckung, Konto erloschen, Kontosperrung etc.) von mehr als einer Rate wird der Teilnehmer vom Unterricht ausgeschlossen und der noch ausstehende Ausbildungsbetrag sofort fällig. Eventuell anfallende Stornierungsgebühren und weiter anfallende Bankgebühren der jeweiligen Kreditinstitute werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. Die Zahlung ist nach derzeit geltender gesetzlicher Regelung umsatzsteuerfrei. Sollte auf Grund einer Änderung der gesetzlichen Regelung die Umsatzsteuerbefreiung zukünftig entfallen, so ist das Institut berechtigt, die dann anfallende Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung zu stellen.

§ 6 Gemäß dem Heilpraktikergesetz unterzieht sich der Heilpraktiker-Anwärter – HP für Psychotherapie – einer Überprüfung durch den Amtsarzt beim Gesundheitsamt. Die Anmeldung und die damit verbundenen Kosten zur Überprüfung hat der/die Teilnehmer/in selbst zu tragen und sind nicht bereits in den Kosten für die Ausbildung enthalten.

§ 7 Wir weisen darauf hin, dass die Ausübung der Heilkunde im Sinne des Gesetzes nur dem Heilpraktiker oder Arzt erlaubt ist.

§ 8 Wir weisen darauf hin, dass die Lehrinhalte Empfehlungen darstellen. Die Wahl der jeweiligen Behandlung / Therapie trifft in jedem Fall der Teilnehmer. Aus etwaigen Folgen können keine Ansprüche gegenüber dem Institut geltend gemacht werden.

§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit Der / Die Vertragspartner/in erklärt sein/ihr Einverständnis, dass die persönlichen Daten vom Institut für Human. Psychotherapie elektronisch erfasst und verarbeitet werden. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Der Vertragspartner erklärt, personenbezogene Inhalte der anderen Teilnehmer gegenüber Dritten nicht zu erwähnen.

§ 10 Bei grober Störung des Unterrichtsablaufes behält sich das Institut für Human. Psychotherapie zum Schutz der übrigen Teilnehmer vor, den Teilnehmer zeitweise oder ganz vom Unterricht auszuschließen Über die Dauer oder den vollkommenen Ausschluß entscheidet die Institutsleitung. Die Ausbildungsgebühr wird weiter voll erhoben.

§ 11 Auf Antrag kann mit dem Beginn der Ausbildung der Verzicht an der Prüfungsvorbereitung zur Heilpraktiker Prüfung vereinbart werden. Dies muss vor Beginn der Ausbildung vereinbart werden und kann nicht mehr im Laufe der Ausbildung geschehen.
In diesem Fall erhält der Ausbildungsteilnehmer eine Rückerstattung in Höhe von 250.- Euro.

§ 12 Die Lehrtherapie- und Supervisionstermine werden ausschließlich von vom Institut lizenzierten Therapeut/Innen, Supervisor/Innen erbracht.

§ 13 Das Institut behält sich in Einzelfällen die Zulassung zum 2. Ausbildungsjahr bzw. der Abschlussprüfung vor.

§ 14 Rücktrittsrecht Das Institut für Humanistische Psychotherapie bietet ein Studium in sehr überschaubaren Gruppengrößen von 8 – 14 Teilnehmern an. Da besonders im ersten Jahr ein sehr hoher Selbsterfahrungsanteil zum Studium gehört, ist die Festlegung auf die Teilnahme an dem 24monatigen Studium ein bewusster Schritt des Studierenden. Ein zwischenzeitlicher Ein-/Ausstieg ist aus diesem Grund nicht möglich. In begründeten Ausnahmefällen entscheidet die Institutsleitung, ob einzelne Teile des Studiums zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können. Bis zu 6 Wochen vor Beginn des Studiums (als Beginn gilt das 1. Ausbildungswochenende / der 1. Ausbildungstag) kann der/die Teilnehmer/in von dem Ausbildungsvertrag zurücktreten. Die Anmeldegebühr wird in diesem Fall einbehalten, weitere Kosten entstehen nicht. Bei Rücktritt nach oben genanntem Termin ist eine entsprechende Kostenbefreiung von den Ausbildungskosten nur bei Stellen eines Ersatzteilnehmers möglich.

§ 15 Salvatorische Klausel Sollte ein Teil dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sich als nicht vollziehbar herausstellen, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Teile nicht berührt. Die unwirksame oder nicht vollziehbare Bestimmung ist durch eine solche wirksame und vollziehbare zu ersetzen, die dem von den Beteiligten gewollten Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung am ehesten Rechnung trägt. Beruht die Unwirksamkeit auf einer Zeitbestimmung, so tritt an Stelle der unwirksamen Bestimmung das gesetzlich zulässige Maß.